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OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versorgung kleiner Primärnarbenhernien; Vorliegen erkennbarer Bindegewebsschwäche; Rechtmäßiges Alternativverfahren; Arztfehler; Behandlungsfehler; Verschliessen einer Operationswunde
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 06.12.2001 - 1 O 344/98
- OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
Die Netzversorgung stellte daher auch nicht etwa ein neues Verfahren dar, welches sich weitgehend durchgesetzt gehabt hätte, weshalb ein Patient wegen sich bietender entscheidender Vorteile hiervon hätte erfahren müssen ( BGH NJW 1988, 763). - BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776;… Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91
Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776;… Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21
Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im …
Im Übrigen gilt, dass wenn der Arzt - wie hier mit der medikamentösen Geburtseinleitung der Fall - eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode dann nicht bedarf, wenn die gewählte standardgemäße Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (vgl. OLG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15.3.2012 - 1 U 83/11, bei Juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.12.2002 - 13 U 10/02, Juris Rn. 13;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. , Rn. C 22;… Lafontaine/Trost in: JurisPK BGB, 10. Aufl., § 630e Rn. 32).